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   BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12   

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https://dejure.org/2013,40565
BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12 (https://dejure.org/2013,40565)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2013 - 6 C 22.12 (https://dejure.org/2013,40565)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 (https://dejure.org/2013,40565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 2 VwGO, § 99 Abs 2 S 1 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
    Sperrerklärung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO; materielle Beweislastverteilung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Anwendung des § 99 VwGO i.R.e. Beweislastverteilung bzgl. Nichterweislichkeit des Vorliegens von Geheimhaltungsinteressen; Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Verfassungsschutzes bzgl. Informationen linksextremistischer Bestrebungen

  • rewis.io

    Sperrerklärung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO; materielle Beweislastverteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung und Anwendung des § 99 VwGO i.R.e. Beweislastverteilung bzgl. Nichterweislichkeit des Vorliegens von Geheimhaltungsinteressen; Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Verfassungsschutzes bzgl. Informationen linksextremistischer Bestrebungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12
    Dies darf grundsätzlich weder der Behörde im Sinne einer Beweisvereitelung zum Nachteil gereichen, weil die dadurch entstandene Beweislage durch § 99 VwGO ausdrücklich gedeckt ist, noch wird umgekehrt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch eine gesetzliche Beweisregel zugunsten des Beklagten eingeschränkt (Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 = Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 11 Rn. 29).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 7 A 15.10

    Bundesnachrichtendienst; archivwürdige Unterlagen; Bundesarchiv; Nutzung; Zugang;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12
    Vielmehr ist im Einzelfall angemessen zu würdigen, dass bestimmte Umstände nicht aufklärbar bleiben (Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 7 A 15.10 - NVwZ 2013, 1285 Rn. 22).
  • VG Berlin, 30.01.2008 - 1 A 10.07

    Verfassungsschutz muss über Antrag auf Datenauskunft neu entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12
    Auf die dagegen im Januar 2007 erhobene Verpflichtungsklage hat das Verwaltungsgericht Berlin den Beklagten mit Urteil vom 30. Januar 2008 (VG 1 A 10.07) zur Neubescheidung über den Antrag des Klägers vom 27. Juni 2006 verpflichtet und die Klage im Übrigen abgewiesen.
  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

    Bleiben bestimmte Umstände nicht aufklärbar, ist dies im Einzelfall angemessen zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 66 Rn. 18).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Diese rechtlichen Erwägungen, die zu Recht nicht an § 99 Abs. 2 VwGO anknüpfen (siehe BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 66), hängen von den vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Maßstäben ab; sie bilden demnach keine eigenständige, selbstständig tragende Begründung.
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Diese rechtlichen Erwägungen, die zu Recht nicht an § 99 Abs. 2 VwGO anknüpfen (siehe BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 66), hängen von den vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Maßstäben ab; sie bilden demnach keine eigenständige, selbstständig tragende Begründung.
  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auch in einer solchen Konstellation, wie sie hier im Hinblick auf den Bestand der Personenakte des Klägers vor dem 5. Juni 2000 gegeben ist, ist auf der Ebene der Beweiswürdigung angemessen zu berücksichtigen, dass bestimmte Umstände infolge der Sperrerklärung unaufklärbar bleiben, und in letzter Konsequenz nach der materiellen Beweislast zu entscheiden, zu der sich die prozessuale Vorschrift des § 99 VwGO nicht verhält (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 66 Rn. 16 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2019 - 3 L 94/19

    Versagung des Einbürgerungsanspruches wegen fehlender Identitätsklärung und

    Die Frage, zu wessen Nachteil sich dieses sodann niederschlägt, ist nach dem materiellen Recht zu bestimmen (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 -, juris Rn. 19).
  • VG Arnsberg, 05.03.2014 - 2 K 2808/13

    Anspruch eines Oberbrandmeisters auf einen finanziellen Ausgleich für

    Das damit gegebene "non liquet", vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22.12 -, juris Rn. 19; Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 28, geht jedoch zu Lasten der Beklagten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09

    Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische

    Dem daraus resultierenden Beweisnotstand ist auf der Ebene der konkreten Beweiswürdigung Rechnung zu tragen, wobei es insofern ohne Bedeutung ist, dass ein Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO hier nicht durchgeführt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22/12 -, juris Rn. 16 ff.).
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